Was gilt für bereits genehmigte Anträge zur Überbrückungshilfe III? Im Laufe der kommenden Wochen wird sich das klären.
Aufgrund vieler Fragen, welche Maßnahmen zu Digitalisierung oder Hygienemaßnahmen förderfähig sind (Punkt 2.4. der FAQs zur Überbrückungshilfe III) finden Sie im Folgenden eine Liste mit möglichen Maßnahmen. Eine Veröffentlichung in den FAQs ist nicht geplant.
Laden Sie sich die neue Mandanteninformation „Überbrückungshilfe III: Positivliste für förderfähige Ausgaben für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen” herunter: