Die Kanzlei ist am 12.08.2022 und 15.08.2022 wegen Malerarbeiten geschlossen.

Potential
lässt sich steuern

Wir führen Sie sicher durch das
Steuer- und Wirtschaftsrecht

Inflationsausgleichsprämie

Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie steuerfrei!
Der Zeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Noch mehr Zeit für die Grundsteuererklärung in Bayern

“Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird im Freistaat noch einmal verlängert. Bayern gebe noch einmal drei Monate Zeit, sagte Finanzminister Füracker nach einer Kabinettssitzung.” Lesen Sie weiter im Online-Artikel des BR24.

Sie möchten, dass wir Ihre Einheitswertfeststellung auf den 01.01.2022 für Sie erstellen?
Melden Sie sich gerne bei uns unter kanzlei@kraus-stb.detelefonisch unter 0991 296690 oder schreiben Sie gleich eine Nachricht:

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns

Höhere Liquidität

dank Steuerersparnis

Mehr Zeit

durch komplette Abwicklung aller Formalitäten

Vermögensaufbau & Sicherheit

für eine sichere Altersversorgung

Bessere Unternehmensplanung

dank individueller und vorausschauender Beratung (z.B. Wirtschaftlichkeits- oder Stärken-Schwächen-Analyse)

Höhere Datensicherheit

durch höchster und modernster DATEV-Standards

Persönliche Sicherheit

dank Ihres Vertrauens in unsere Fachkompetenz (Steuergestaltung im Rahmen der Gesetze)

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Wir suchen eine/n Steuerfachangestellte/n oder Steuerfachwirt/in in Voll- oder Teilzeit
sowie eine/n Auszubildende/n als Steuerfachangestellte/n

Wichtige Informationen für Sie

TOP Gestaltungsfelder Lohn und Gehalt

Inhaltsverzeichnis Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € pro Arbeitnehmer Auszahlung möglich seit dem 26.10.2022 bis spätestens 31.12.2024 Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer-

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