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Die Informationen ändern sich derzeit fast täglich. Bei Fragen empfehlen wir ein individuelles Beratungsgespräch.
Kurzarbeitergeld
Welche Erhöhungen wurden am 22. April beschlossen?
- Das Kurzarbeitergeld wird erhöht, und zwar abhängig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
- Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden.
- Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.
- Diese Erhöhungen gelten maximal bis 31. Dezember 2020.
Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EstG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die steuerfreien Zuschüsse sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Absenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% in der Gastronomie und Hotellerie
Der langjährige Einsatz hat sich gelohnt: Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent vereinbart. (Gilt nur vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021)
Verlustverrechnung
Zu erwartende Verluste 2020 können für die Herabsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 genutzt werden.
Seit der Coronakrise häufen sich die Rufe nach einem starken Staat. Doch diese Art der Rettungspolitik bringt auch Fehlentwicklungen und Belastungen mit sich. Zuschüsse, Hilfskredite, stille Beteiligungen, Kurzarbeitergeld usw: Kein anderes Industrieland greift seiner Wirtschaft mit so großen Summen unter die Arme wie Deutschland. Nach vorsichtiger Schätzung sind es derzeit 1,2 Billionen die aufgeboten werden. Die Bedeutung und der Machtzuwachs der Politik ist einmalig. Ich mache mir Sorgen, ob es uns gelingt, zur wirtschaftspolitischen Normalität zurückzukehren. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sind nachvollziehbar. Aber jeder der das Hilfsprogramm in Anspruch, nimmt muss sich die Frage stellen: Erfülle ich damit den Kern des Rettungsschirmes oder nehme ich es einfach mal in Anspruch? Welche Nebenwirkungen haben die milliardenschweren Rettungsprogramme? Jeder ist aufgerufen verantwortungsbewusst mit den Maßnahmen umzugehen. Der Staat ist k e i n Unternehmer, das sind SIE mit Ihrem Unternehmen, unabhängig davon, in welcher Branche Sie tätig sind. Unabhängig davon, was andere machen! Keiner muss sich wundern, wenn in Kürze die Finanzierung des Rettungsschirmes über Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern eingeführt wird. Ich poche auf „Maß halten“ und nicht „mitnehmen was geht“!
Bisher war erwartet, dass Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen zum 30. April entschieden werden. Nach aktueller Meldung sollen schrittweise Lockerungen zum 03.05.2020 und weitere Lockerungen am 06.05.2020 präsentiert werden.
Bitte leiten Sie für Ihr Unternehmen notwendige Schutzmaßnahmen in eigener Verantwortung ein, starten Sie mit der vollständigen Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit ohne zeitliche Verzögerung sobald diese gesetzlich möglich ist.