Eine sensationelle Nachricht: Bundestag beschließt überraschend die ersatzlose Streichung der Regelung des quotalen Verlustübergangs nach § 8c Abs. 1 S. 1KStG
Der Bundestag hat am 08.11.2018 das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals Jahressteuergesetz 2018) verabschiedet (BR-Drs. 559/18).
Während im ursprünglichen Regierungsentwurf vom 01.08.2018 noch vorgesehen war, dass die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für (quotale) schädliche Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2007 bis zum 31.12.2015 ersatzlos gestrichen werden sollte, ist im nun verabschiedeten Gesetz des Bundestages vom 08.11.2018 die ersatzlose Streichung von § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG vorgesehen.
Damit fällt die Regelung zum quotalen schädlichen Beteiligungserwerb insgesamt weg und ist somit auch nicht mehr für Fälle ab dem Jahr 2016 anwendbar.
Die Streichung von § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG soll auch für die Gewerbesteuer umgesetzt werden (§ 36 Abs. 2d GewStG).
Aus Sicht des Steuerpflichtigen ist diese Entwicklung im Gesetzgebungsprozess erfreulich. Es ist zwar noch nicht die erhoffte Reformierung der Regelungen zum Verlustuntergang bei Körperschaften, aber immerhin ein Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Bundesrat wird voraussichtlich am 14.12.2018 über das Gesetz beraten. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Gesetz entsprechend beschlossen wird.