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Antragsberechtigung
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet für die Anschaffung oder das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen einen Zuschuss.
Der Bundesanteil am Umweltbonus wird als Innovationsprämie verdoppelt.
Beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeuges erhalten Sie somit bis zu 9.000 € als Zuschuss.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.
Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden.
Fördergegenstand
Bei dem Fahrzeug (Fahrzeugklasse M1 oder N1) muss es sich um ein
- reines Batterieelektrofahrzeug
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug
- Brennstoffzellenfahrzeug
handeln, dessen Nettolistenpreis 65.000 € nicht überschreitet.
Förderfähig sind Fahrzeuge die im Inland erstmalig zugelassen (Zulassung ab dem 03.06.2020) werden oder der Erwerb eines jungen Gebrauchtfahrzeuges (Erstzulassung nach dem 4.11.2019, Zweitzulassung nach dem 03.06.2020, maximale Laufleistung bei Zweitzulassung 15.000 km).
Ein junges Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den Umweltbonus gefördert worden sein.
Eine Liste der aktuell förderfähigen Fahrzeuge finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?nn=13683754
Fördervoraussetzung
- Antragstellung spätestens 1 Jahr nach Erstzulassung oder bei jungen Gebrauchtfahrzeugen 1 Jahr nach der Zweitzulassung
- Mindesthaltedauer im Inland:
Bei Kauf: mindestens 6 Monate
Leasinglaufzeit 12 – 23 Monate: mindestens 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate: mindestens 24 Monate
Fördersätze
Neufahrzeuge:
Junge Gebrauchtfahrzeuge:
Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist in der Rechnung oder im Leasingvertrag in Abzug zu bringen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über http://www.bafa.de/umweltbonus.
Eine Antragstellung vor Zulassung ist unzulässig.
Laut Beschluss vom 17.11.2020 der Konzertierten Aktion Mobilität wurde beschlossen die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Bisher war diese bis zum 31.12.2021 befristet.
PlugIn Hybride sollen allerdings ab 2022 nur noch gefördert werden, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von 80 Kilometer aufweisen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMU
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)