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Geplante Rechtsänderungen: Jahressteuergesetz 2019 und Rückführung Solidaritätszuschlag

Inhaltsverzeichnis

Geplante Rechtsänderungen: Jahressteuergesetz 2019 und Rückführung Solidaritätszuschlag

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; BR-Drucksache 356/19 vom 9. August 2019; www.bundestag.de Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995; BR-Drucksache 396/19 vom 30. August 2019; www.bundestag.de

Gesellschafterdarlehen an eine GmbH?

Nachträgliche Anschaffungskosten für den GmbH-Anteil sollen nach neuem Recht auch entstehen durch: 

  • Verlust von Gesellschafterdarlehen und
  • Ausfall von Regressforderungen aus Gesellschaftersicherheiten,
    z.B. Bürgschaften des Gesellschafters für die GmbH,

soweit gesellschaftsrechtlich veranlasst

= mehr § 17 EStG-Verlust bei Liquidation oder Veräußerung der GmbH
= Verlust kann zu 60 v.H. mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Gesellschaftsrechtliche Veranlassung, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder die Sicherheit nicht gewährt oder zurückgefordert hätte
= Hingabe oder Stehenlassen zu nicht fremdüblichen Konditionen.

Erkenntnis

Alte Rechtslage zu Gesellschafterdarlehen soll gesetzlich festgeschrieben werden auch für Neudarlehen oder -bürgschaften, die nach dem 27. September 2017 gewährt werden
= gegen BFH vom 11. Juli 2017.

Neu

Nachträgliche Anschaffungskosten auch bei Kleinanlegern bis 10 v.H. Beteiligung, die nicht Geschäftsführer der GmbH sind (Begründung zu § 17 Abs. 2 a EStG-E; Gesetzentwurf S. 122).

Anwendung

Bei Veräußerung oder Liquidation der GmbH nach dem 31. Juli 2019 = Kabinettsbeschluss. Auf Antrag aber auch für Altfälle.

Agio bei Kapitalerhöhung?

Einlagen über das Nennkapital hinaus = Agio erhöhen die Anschaffungskosten aller Anteile des Gesellschafters, nicht nur der durch die Kapitalerhöhung neu entstehenden Anteile

= Agio muss verteilt werden auf die GmbH-Anteile
= entspricht Verwaltungsauffassung

Anwendung

Bei Veräußerung oder Liquidation der GmbH nach dem 31. Juli 2019.

Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Kein Verlust aus Kapitalvermögen bei:

  • Verfallenlassen einer Option,
  • voller oder teilweiser Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung,
  • Ausbuchung wertloser Aktien oder Wertpapiere im Depot,
  • Verkauf von wertlosem Kapitalvermögen an einen Dritten, z.B. Bank oder Ehepartner

= Verwaltungsauffassung soll Gesetz werden gegen günstige BFH-Rechtsprechung:

  • BFH vom 24. Oktober 2017 zu privaten Darlehen
    • (Az. VIII R 13/15; DStR 2017 S. 2801)
  • BFH vom 12. Juni 2018 zum Verkauf von wertlosen Aktien
    • (Az. VIII R 32/16; BStB1 II 2019 S. 221)
  • BFH vom 12. Januar 2016 zu Optionen
    • (Az. IX R 48 und 49/14; BStB1 II 2016 S. 456 und 459).

Anwendung

  • auf Optionsgeschäfte, die ab 1. Januar 2020 abgeschlossen werden,
  • ansonsten ab Veranlagungszeitraum 2020.

Erkenntnis

Verluste aus Kapitalvermögen können noch realisiert werden durch Veräußerung von wertlosem Kapitalvermögen bis zum 31. Dezember 2019, z.B.:

  • wertlose Aktien oder Wertpapiere, falls ab 2009 erworben
    • = Verluste verrechenbar mit anderen Kapitalerträgen oder
  • wertlose Gesellschafterdarlehen, falls ab 2009 gewährt
    • = ab 10 v.H. Beteiligung zu 100 v.H. mit anderen Einkünften verrechenbar statt nur zu 60 v.H. bei § 17 EStG-Verlust.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Durchfärben auch bei gewerblichen Verlusten oder Verlustanteilen aus einer gewerblichen Mitunternehmerschaft
= gegen BFH vom 12. April 2018

Anwendung in allen offenen Fällen. 

Gewerbesteuer?

  • Befreiung für Betreiber kleiner Solaranlagen ab 2019
    • = bis 10 Kilowatt installierte Leistung.
    • Gewerbesteuererklärung ist trotz Befreiung abzugeben, aber keine IHK-Mitgliedschaft erforderlich.
  • Kürzung von Dividenden aus dem Ausland ab 2020 einheitlich ab 15 v.H. Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums
    • = wie bei Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften
    • bei Dividenden aus dem EU-Ausland genügen bisher 10 v.H.

Förderung der Elektromobilität?

  • Steuerliche Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie betriebliche Fahrräder wird verlängert bis 2030,
    • z.B. halber Bruttolistenpreis bei 1 v.H.-Regel für Privatentnahme und Kfz-Gestellung,
  • Sonderabschreibung 50 v.H. für neue Elektrolieferfahrzeuge bei Anschaffung ab 2020
  • Hinzurechnung Leasingraten für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrräder bei der GewSt wird halbiert bei Vertragsschluss ab 2020.

Lohnsteuer?

  • Erhöhung Verpflegungspauschalen 2020 von 12/24 € auf 14/28 €.
  • Übernachtungskostenpauschale für Kraftfahrer 8 €
    • = Abzug als Werbungskosten oder steuerfreie Erstattung. Höhere tatsächliche Aufwendungen bleiben abzugsfähig.
  • 25 v.H. pauschale Lohnsteuer ohne Anrechnung auf die abzugsfähigen Werbungskosten statt steuerfreiem Jobticket
    • = Wahlrecht des Arbeitgebers.
  • Kein Sachbezug bei verbilligter Vermietung an Arbeitnehmer, soweit die Miete mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete beträgt
    • = Bewertungsabschlag.

Beispiel

Ortsübliche Miete 21 € pro m². Arbeitgeber verlangt 12 € pro m²
= geldwerter Vorteil 2020 (2/3 von 21 € =) 14 € ./. 12 € = 2 € pro m².

Rückführung Solidaritätszuschlag?

Kein Solidaritätszuschlag ab 2021 bei einer festzusetzenden Einkommensteuer bis 16.956 € oder bei Zusammenveranlagung bis 33.912 €
= SolZ Entfällt bei einem zu versteuernden Einkommen bis ca. 62.000 € oder 124.000 €.

Wird die Freigrenze überschritten, darf der Solidaritätszuschlag 11,9 v.H. des übersteigenden Betrags nicht überschreiten
= Milderungszone.

Beispiel

Einkommensteuer 2021 bei Zusammenveranlagung (40.000 €)

  • Ungemilderter Solidaritätszuschlag
    • 5,5 v.H. von 40.000 = 2.200 €
  • Festzusetzender Solidaritätszuschlag
    • 11,9 v.H. von (40.000 ./. 33.912 =) 6.088 = 724,47 €
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