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Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung

Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert
Wichtige Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Steuerberater

„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag (13.10.). „Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt natürlich weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne!“, so Füracker.

Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf elster.deunter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html

[Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat]

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