Sehr geehrte Damen und Herren,
die Umstellung der Kassensysteme auf einen manipulationssicheren Standard ist bis zum 30.09.2020 Pflicht.
U.a. gewährt das Land Bayern, nach der Veröffentlichung vom 10.07.2020 gewährt eine Fristverlängerung mit der Auflage:
die TSE Kasse bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder
der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.
Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.
Bitte sprechen Sie dringend mit Ihrem Kassenhersteller, dass diese Auflage erfüllt wird. Bis spätestens 31.03.2021 sind beim Finanzamt die Angaben über das im Betrieb eingesetzte Kassensystem zu melden.
Es ist davon auszugehen, dass ab September 2020 verstärkt unangemeldete Kassennachschauen durchgeführt werden.
Führt jemand die Kasse manuell, eine sogenannte Schubladenkasse, ist das weiterhin zulässig. In diesem Fall ist es erforderlich, dass sämtliche Kassentageseinnahmen einzeln aufgezeichnet und mit der Tagesabrechnung aufbewahrt werden.
Bitte sprechen Sie uns an, sofern Fragen offen sind.