Inhaltsverzeichnis
Zuschüsse für Arbeitnehmer
Eingliederungszuschuss bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert ist, weil sie beispielsweise lange arbeitslos waren, behindert oder gering qualifiziert oder älter sind. Über Gewährung, Höhe und Dauer entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit oder das örtliche Job-Center im Einzelfall.
Grundvoraussetzung für die Gewährung des Eingliederungszuschusses ist es, dass der frühere Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit übernommen wird. Ausgeschlossen ist ein Eingliederungszuschuss, wenn der zu fördernde Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren bereits für mehr als drei Monate bei diesem Arbeitgeber angestellt war.
Ausnahme: Es wird ein Mensch mit schwerer Behinderung eingestellt.
Wichtig:
Die Formulierung des Förderantrags ist von großer Bedeutung. Der Arbeitsplatz sollte mit den gesamten Anforderungen und vor allem den nötigen Maßnahmen der Einarbeitung konkret geschildert werden.
Unser Tipp:
Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können eine Förderdauer für bis zu drei Jahre erhalten, sofern das Beschäftigungsverhältnis bis spätestens zum 31.12.2019 begründet wird.
Der Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung kann bis zu zwei Jahre und bis zu der Obergrenze von 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gewährt werden.
Wichtig:
Es ist üblich, dass der Eingliederungszuschuss nach den ersten 12 Monaten um mindestens 10 % jährlich gesenkt wird.
Eingliederungszuschuss bei der Beschäftigung von Flüchtlingen
Der Zuschuss ist spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen und unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung
- Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung
- Wohnsitz im Inland
- Arbeitssuchend oder arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet
- Kein Ausbildungsverhältnis
Bei einer Duldung muss für jede Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde des zuständigen Landratsamtes beantragt werden.
Wichtig:
Die Formulierung des Förderantrags ist von großer Bedeutung. Der Arbeitsplatz sollte mit den gesamten Anforderungen und vor allem den nötigen Maßnahmen der Einarbeitung konkret geschildert werden.
Fit for Work – Zuschuss bei der Beschäftigung von Auszubildenden
Ausbildungsbetriebe mit Sitz / Niederlassung in Bayern können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einen Antrag auf Förderung des Ausbildungsverhältnisses stellen.
Es muss sich um eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung handeln.
Der Ausbildungsbetrieb kann einen Zuschuss in Höhe von 4.400,00 € bei 22 Monaten Ausbildungszeit erhalten. Bei einer kürzeren Ausbildungszeit verringert sich die Zuwendung entsprechend.
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Beschäftigungsbeginn eingegangen sein.
Das Förderprogramm kommt für folgende Auszubildende in Betracht:
- Jugendliche die eine allgemeinbildende Schule oder Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen haben oder verpflichtet waren in einem Unterrichtsangebot für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz die Berufsschulpflicht zu erfüllen bzw. eine Berufsintegrationsklasse besucht haben (Ausnahme: Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss oder Hochschulreife)
- Jugendliche die als Schüler einer Praxisklasse einer bayerischen Mittelschule die Schule verlassen haben
- Auszubildende die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Es muss sich um deutsche Staatsangehörige, Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates oder Jugendliche aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (Geflüchtete über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist zählen nicht zur förderfähigen Gruppe), halten.
Wir übernehmen gerne die Prüfung der Förderfähigkeit und Antragstellung für Sie.
Löhne und Gehälter
Elektrofahrräder
Als Fahrrad wird eingestuft, was mit einem max. 250 Watt starken Motor betrieben ist, der auf 25 km/h begrenzt ist und nicht der Kennzeichen- und Versicherungspflicht unterliegt.
Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers ist bei Fahrrädern mit monatlich 1 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu versteuern. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind damit ebenfalls abgegolten.
Wird das Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, ist die Privatnutzung monatlich mit 1% des Bruttolistenpreises zu bewerten, sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises.
Oftmals erfolgt die Überlassung an die Mitarbeiter (auch zur Privatnutzung) im Rahmen eines Modells zur Entgeltumwandlung. Danach wird das Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um die Leasingrate für das Fahrrad heruntergesetzt. Vorteil dabei: oftmals ist der nach der Gehaltsumwandlung zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad (beispielsweise 1 Prozent von 3.000 Euro) deutlich niedriger als der Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate (beispielsweise 75 Euro). Dadurch sinkt das steuerpflichtige Brutto.
Essenszuschuss
Falls arbeitstägliche Mahlzeiten unentgeltlich gewährt werden oder trotz Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine Mahlzeit den Sachbezugswert (2018 = 3,23 €) überschritten wird, entsteht ein steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil.
Die Versteuerung kann individuell durch Zurechnung beim einzelnen Arbeitnehmer oder pauschal mit dem Pauschsteuersatz von 25 % + Soli 5,5 % aus den 25 % erfolgen. Die Pauschalierung mit insgesamt 28,75 % löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.
Wichtig:
Die Pauschalierung muss mit der laufenden Lohnabrechnung erfolgen, diese Entscheidung kann nicht erst bei einer Lohnsteueraußenprüfung oder Prüfung der DRV getroffen werden.
Ausblick Elektrofahrzeuge
Es ist geplant für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen anstelle 1% des Bruttolistenpreises nur 0,5% in Ansatz zu bringen.
Kurzfristige Beschäftigung
Ab 2019 gelten wieder die alten Zeitgrenzen (zwei Monate oder 50 Arbeitstage). Bei berufsmäßiger Beschäftigung tritt Versicherungspflicht ein.
Arbeitslose können neben ihrer „Arbeitslosigkeit“ keine kurzfristige Beschäftigung ausüben, da bei arbeitssuchenen Personen immer Berufsmäßigkeit gegeben ist.
Minijob
Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass unabhängig von der Dauer des Arbeitseinsatzes einer Aushilfe immer die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro gilt. Eine Umrechnung für Beschäftigungszeiträume von weniger als einem Monat ist nicht vorzunehmen.
Änderung Mindestlohn 2019
Der Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2019 Euro 9,19 pro Stunde. Anmerkung. Bleibt zu hoffen dass die 450,00 Euro Grenze analog angehoben wird!
Lohnänderungen für das Baugewerbe
Tariflohn ab 01.05.2018 / je Arbeitsstunde
Lohngruppe 6 | 22,41 € |
Lohngruppe 5 | 20,48 € |
Lohngruppe 4 | 19,51 € |
Lohngruppe 3 | 17,87 € |
Lohngruppe 2 | 14,95 € |
Lohngruppe 1 | 11,75 € |
Förderprogramme für Unternehmen
Förderprogramme für landwirtschaftliche Unternehmen
Zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Unternehmen für unerwartete Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen die aus Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren, gewährt die Landwirtschaftliche Rentenbank ein zinsgünstiges Darlehen bzw. einen Förderzuschuss.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus die aufgrund von Trockenheit und Unwettern 2018 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben. Der Ergebnisrückgang muss mindestens 30% betragen.
Bis zu 100% der förderfähigen Kosten können finanziert werden.
Bayerisches Förderprogramm für Restaurant- Hotel- und Gaststättengewerbe
Der bayerische Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer arbeitet zusammen mit dem zuständigen Ministerium ein Förderprogramm zur Erhaltung der flächendeckenden Gastronomiebetriebe aus. Ein 30 Millionen Zuschussprogramm (bis zu 50% der Investitionskosten) wird in den nächsten Monaten verabschiedet.
Wichtig:
Der Förderantrag ist vor Beginn der Investition an die Regierung von Niederbayern zu stellen.
Digitalbonus Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt für Gewerbetreibende, leider nicht für Arzt- und Zahnarztpraxen, Zuwendungen in Form von Zuschüssen und Einmalzinszuschüssen von zinsverbilligten Darlehen für die Digitalisierung sowie Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Investition an die Regierung von Niederbayern gestellt werden.
Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 € erfolgen und beträgt 30% (mittlere Unternehmen) bzw. 50% (kleine Unternehmen) bis zu einem Betrag von maximal 10.000 € (Digitalbonus Standard).
Bei Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt beträgt die Förderung bis 30% (mittlere Unternehmen) bzw. 50% (kleine Unternehmen) bis zu einem Betrag von maximal 50.000 € (Digitalbonus Plus).
Für 2017/2018 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR zur Verfügung. Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden.
Die Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2020.
Unser Tipp:
Bitte nehmen Sie sich die Zeit diese Fördermöglichkeit für Ihr Unternehmen genau zu prüfen.
Umsatzsteuer
Innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich „Pommes-Erlass“
Für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, wird aus Vereinfachungsgründen unter Anwendung der UStIdNr. ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen.
Diese Regelung wird zum 31.12.2018 abgeschafft.
Ab dem 01.01.2019 ist der Wareneinkauf als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. innergemeinschaftlicher Erwerb zu behandeln. Unternehmen, die aufgrund der Vereinfachungsregel bisher noch keine USt-ID-Nr. beantragt haben sollten dies nachholen.
Wir sind gerne behilflich.
Einkommensteuer
Geschenke
Der BFH hat in seinem Urteil IV R 13/14 vom 30.03.2017 entschieden, dass die pauschale Einkommensteuer auf Geschenke als weiteres Geschenk gewertet wird.
Das BMF verweist bei der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt Teil II in einer Fußnote jedoch auf die weitere Anwendbarkeit der bisherigen Regelung aus Vereinfachungsgründen nach der zur Prüfung der 35 EUR-Grenze für den Betriebsausgabenabzug allein auf den Betrag der Zuwendung abzustellen ist.
Denken Sie daran: Weihnachten ist kein betrieblicher Anlass für Geschenke!
Der Geburtstag des Kunden, der gelungene Geschäftsabschluss rechtfertigen einen Betriebsausgabenabzug.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die GWG Grenze wurde auf 800,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer erhöht. Für Arzt- oder Zahnarztpraxen und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen stellt ebenfalls der Netto-Betrag die GWG-Grenze dar.
Tipp: Planen Sie Anschaffungen rechtzeitig vor dem 31.12.
Kindergeld
Das Kindergeld soll ab dem 01.07.2019 monatlich um 10 Euro pro Kind erhöht werden.
Der Kinderfreibetrag soll ab 2019 auf 2.490 Euro und 2020 auf 2.586 Euro erhöht werden (2018: 2.394 Euro).
Für Kindergeldanträge die nach dem 31.12.2017 eingehen wird das Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt in dem der Antrag eingegangen ist.
Handwerkerleistungen
Empfehlung: Sofern die Aufwendung für die Arbeitsleistung mehr als 6.000 € jährlich betragen, sollte die Zahlung aufgeteilt werden: bis 6.000 € im laufenden Jahr und die Restzahlung im Folgejahr.
Sonstige Hinweise
Aufbewahrung
Ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist grundsätzlich vererbbar.
Der Vertrag geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Diese haben einen Anspruch auf Zugang zu dem Konto gegen den Netzwerkbetreiber.
Zur Verwaltung Ihrer Zugangsdaten stellen wir Ihnen auf unserer Homepage in Kürze eine Vorlage zur Verfügung. Die digitale Aufbewahrung dieser Zugangsdaten übernehmen wir für Sie auf Anforderung.
Verträge zwischen Angehörigen (ein Dauerbrenner bei Bp’s)
Verträge zwischen Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
Die Verträge müssen den folgenden Voraussetzungen entsprechen:
- Sie müssen klar und eindeutig gewollt sein und vor Beginn des Leistungsaustauschs getroffen worden sein.
- Die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen beachtet werden.
- Der Inhalt der Verträge muss dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist (sog. Fremdvergleich).
- Die Verträge müssen – entsprechend ihrem Inhalt – durchgeführt werden.
Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich jedoch nicht um Tatbestandsmerkmale, sondern um Indizien, die zu prüfen sind.
Landespflegegeld in Bayern Euro 1.000,00 im Jahr.
Voraussetzungen, um das Landespflegegeld zu erhalten
- Es muss mindestens ein genehmigter Pflegegrad 2 (oder höher) vorliegen. Wer keinen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob die Pflegebedürftigkeit nicht doch so hoch ist, dass ein Pflegegrad gerechtfertigt wäre.
- Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern sein.
- Das zusätzliche bayerische Pflegegeld beträgt 1.000 Euro jährlich. Es wird das erste Mal frühestens im September 2018 ausbezahlt, und danach automatisch wieder nach einem Jahr. Die Auszahlung ist abhängig vom Datum der Antragsgenehmigung. Wer also das erste Mal im Juni 2019 Landespflegegeld erhalten hat, wird das nächste Mal im Juni 2020 Landespflegegeld erhalten.
- Die Weiterzahlung der Pflegeleistung in den darauffolgenden Jahren erfolgt automatisch. Es muss also kein neuer Antrag auf Landespflegegeld Bayern gestellt werden.
- Antragsformular: www.landespflegegeld.bayern.de
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