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Corona Arbeitsschutzverordnung: Unternehmer müssen Tests anbieten

Die gegenwärtig verstärkt auftretenden Infektionen mit den gefährlicheren SARS-CoV-2 Virusvarianten erhöhen das Infektionsrisiko auch in Betrieben. Tests (zum Beispiel Antigen-Schnelltests) sind ein geeignetes und wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Je häufiger getestet wird und je schneller ein Testergebnis vorliegt, desto früher und wirkungsvoller kann eine Ausbreitung des Virus im Betrieb reduziert oder vermieden werden. Tests in Betrieben sind daher eine notwendige Ergänzung des Arbeitsschutzes zu einer flächendeckenden Bereitstellung von Testkapazitäten für alle Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Infektionsschutzes. Deshalb soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um eine an die Arbeitergeber gerichtete Testangebotspflicht ergänzt werden.

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