Die Kanzlei ist am 12.08.2022 und 15.08.2022 wegen Malerarbeiten geschlossen.

Regierungsentwürfe Stand 14.10.2022

Inhaltsverzeichnis

Gebäude-Abschreibung

  • Anhebung der linearen AfA bei Gebäuden im Privatvermögen und Wohngebäuden im Betriebsvermögen von 2 auf 3 %, falls fertiggestellt nach dem 30. Juni 2023.
  • Abschaffung der AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer ab 2023 = rechtsprechungsbrechende Gesetzesänderungen mit Bestandsschutz für Gebäude, die bisher schon auf die tatsächliche kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Steuerbefreiung für PV-Anlagen ab 01. Januar 2023

Keine Einkommensteuer auf Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen, falls installiert

  • auf Einfamilienhäusern oder Nebengebäuden oder Nicht-Wohngebäuden mit einer Leistung bis zu 30 kW oder kWp oder
  • auf anderen Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung mit einer Leistung bis 15 kW/kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit,

insgesamt höchstens 100 kW oder kWp je Steuerpflichtigem.

Gewinnermittlung entfällt ab 2023 auch für Altanlagen.

Umsatzsteuersatz 0 %. auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kW oder kWp einschließlich Stromspeicher
= Vorsteuerabzug bei Erwerb von PV-Anlagen entfällt
= Verzicht auf Kleinunterregelung wird entbehrlich.

Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen

100 % Sonderausgabenabzug bereits ab 2023 statt 96 % (2023) und 98 % (2024)
= gegen verfassungswidrige Doppelbelastung von Renten aus der Basisversorgung.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Einführung einer ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung im Rahmen der Veranlagung ab 2022 = Verrechnung negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen eines Ehegatten mit positiven Kapitaleinkünften des anderen Ehegatten.
  • Anhebung des Sparer-Pauschbetrags ab 2023 von 801 € oder 1.602 € auf 1.000 € oder 2.000 €. Bestehende Freistellungsaufträge werden um 24,844 % erhöht = keine neuen Freistellungsaufträge erforderlich.

Home-Office und häusliches Arbeitszimmer

Home-Office-Pauschale 5,00 € / Tag und höchstens 1.000,00 € / Jahr ab 2023 statt bisher 600 € / Jahr.

Ausbildungsfreibetrag

Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte, volljährige Kinder in Berufsausbildung ab 2023 1.200,00 € statt 924,00 €.

Bewertung bebauter Grundstücke

Bewertung bebauter Grundstücke für ErbSt und GrESt
= Anpassung des Ertragswertverfahrens, des Sachverfahrens und der Bewertung von Erbbaurechten an die geänderte ImmoWertV für Bewertungsstichtage ab 01. Januar 2023
= tendenziell höhere Grundbesitzwerte.

Anhebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2023 und 2024

Anhebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2023 und 2024, z.B. Grundfreibetrag 10.632 € für 2023 und 10.932 € für 2024, Spitzensteuersatz 42 % ab 61.972 € für 2023 und ab 63.515 € für 2024 statt 58.579 € bei unveränderter „Reichensteuer“ 45 % ab 277.826 €.

Erhöhung des Kinderfreibetrages

Erhöhung des Kinderfreibetrags von 2.730 € je Elternteil auf
– 2.810 € rückwirkend für 2022
– 2.880 € für 2023 und
– 2.994 € für 2024.

Kindergelderhöhung

Kindergelderhöhung von bisher 219 € für die ersten beiden Kinder und 225 € für das dritte Kind auf jeweils 237 € ab 2023. Unverändert 250 € ab dem vierten Kind.

Weitere Gesetzesvorhaben und Eckwerte des geplanten Dritten Entlastungspaketes

Ermäßigter Umsatzsteuersatz 7 % auf Lieferungen von Erdgas vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz 7 % auf Lieferungen von Erdgas vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente
= bisher 6.300 € jährlich, bis Ende 2022 coronabedingt 46.060 €.

Verlängerung ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

Ausweitung Midi-Jobs auf monatlich 2.000 € ab 01. Januar 2023 statt 1.300 € bis 30. September und 1.600 € ab 01. Oktober 2022.

Energiepreispauschale 300 € für Rentner und 200 € für Studenten.

Verlängerung der Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 31.12. 2022.

Strompreisbremse für den Basisverbrauch privater Haushalte.

Ablösung von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe ab 2023 durch ein auf rund 500 € erhöhtes „Bürgergeld“.

Einführung eines bundesweiten Nahverkehrstickets für monatlich 49 bis 69 €.

Geplante Änderungen beim Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Keine Förderung von Hybridfahrzeugen ab 01. Januar 2023 = geplante Messung des elektrischen Fahranteils kommt nicht.

Umweltbonus nur noch für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen ab 01. September 2023.

Keine Förderung bei Nettolistenpreis über 45.000 € ab 01. Januar 2024.

Stufenweise Absenkung des Bundeszuschusses:

Bundeszuschuss für reine Elektroautos mit NettolistenpreisZulassung und Förderantrag
Bis Ende 202220232024
bis 40.000 €6.000 €4.500 €3.000 €
40.001 bis 45.000 €5.000 €3.000 €3.000 €
45.001 bis 65.000 €5.000 €3.000 €

Bereits umgesetzte Änderungen bei Photovoltaikanlagen/Einspeisevergütung

Bereits umgesetzte Änderungen für Photovoltaikanlagen

  • Vollständige Abschaffung der EEG-Umlage für Stromkunden ab 2023 = bereits seit 1. Juli 2022 Absenkung auf null.
  • Neue Einspeisevergütungen bei Inbetriebnahme seit 30. Juli 2022 vorbehaltlich der Freigabe durch die EU-Kommission:
NennleistungVergütung in ct/kWh
TeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWp8,613,4
Bis 40 kWp7,511,3
Bis 100 kWp6,211,3
Bis 300 kWp6,29,4

Sinkende Vergütung bei höherer Nennleistung gilt nur für den übersteigenden Anteil, z.B. Vergütung bei 18-kWp-Anlage 8,6 ct für die ersten 10 kWp und 7,5 ct für die verbleibenden 8 kWp = durchschnittlich 8,11 ct / kWh.

PV Anlagen können geteilt werden in

  • 1 Anlage für Eigenverbrauch mit Einspeisung der Überschüsse und
  • 1 Anlage für Volleinspeisung,

falls getrennte Messeinrichtung mit Zähler.
Volleinspeisung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Wechsel auf Teileinspeisung für das Folgejahr ist möglich bei Mitteilung bis 30. November des Jahres z.B. wenn Eigenverbrauch wegen Anschaffung eines E-Autos steigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

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